Lagebericht
Entwicklung der Risikosituation
Als international tätiges Unternehmen mit einem heterogenen Portfolio ist der Bayer-Konzern einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die wir im Rahmen unseres Risikomanagements überwachen. Neben den finanzwirtschaftlichen Risiken bestehen insbesondere branchenspezifische Absatzmarkt-, Beschaffungsmarkt-, Produktentwicklungs-, Patent-, Produkt- und Umweltschutz-Risiken.
Rechtliche Risiken bestehen vor allem in den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben können.
Hinsichtlich der Risikolandschaft des Bayer-Konzerns verweisen wir im Wesentlichen auf die Darstellung im Bayer-Geschäftsbericht 2006. Der Bayer-Geschäftsbericht 2006 steht unter www.bayer.de kostenlos zum Herunterladen bereit. Seitdem hat es folgende wesentliche Veränderungen im Bereich der rechtlichen Risiken gegeben:
Rechtliche Risiken bestehen vor allem in den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben können.
Hinsichtlich der Risikolandschaft des Bayer-Konzerns verweisen wir im Wesentlichen auf die Darstellung im Bayer-Geschäftsbericht 2006. Der Bayer-Geschäftsbericht 2006 steht unter www.bayer.de kostenlos zum Herunterladen bereit. Seitdem hat es folgende wesentliche Veränderungen im Bereich der rechtlichen Risiken gegeben:
Verfahren über Injektoren und ähnliche Produkte: Wie im Bayer-Geschäftsbericht 2006 berichtet, wurde Medrad, eine US-amerikanische Bayer-Tochtergesellschaft, von Liebel-Flarsheim Company und deren Muttergesellschaften Mallinckrodt, Inc., und Tyco Healthcare Group LP im Zusammenhang mit Frontloading-Injektoren wegen des Vorwurfs von Patentverletzungen gegenüber Liebel-Flarsheim verklagt. Im März 2007 entschied der U.S. Court of Appeals, dass die fraglichen Patente von Liebel-Flarsheim ungültig sind. Die mit diesen Verfahren verbundenen rechtlichen Risiken sind daher nicht mehr wesentlich für den Bayer-Konzern.
Verfahren wegen genetisch veränderter Reispflanzen: Im Bayer-Geschäftsbericht 2006 berichteten wir über Klagen und Sammelklagen gegen Bayer in den USA, weil Spuren des gentechnisch veränderten Reises aus der „Liberty Link“-Serie (kurz: LLRICE) in Proben herkömmlichen Langkornreises, wie er in den USA angebaut wird, nachgewiesen wurden. Das betraf die Sorte LLRICE 601. Im März 2007 wurden Spuren von LLRICE 62 und LLRICE 604 in dem durch BASF vermarkteten konventionellen Hybridreis Clearfield 131 gefunden. Das amerikanische Landwirtschaftsministerium USDA hat daraufhin den Verkauf und das Aussähen von Clearfield 131 vorläufig untersagt. Das USDA und die amerikanische Lebens- und Arzneimittelbehörde FDA haben bestätigt, dass LLRICE 62, 601 und 604 sicher für die Gesundheit, für den Einsatz in Nahrungs- und Futtermitteln wie auch für die Umwelt sind. In ihrem im Oktober 2007 herausgegebenen Bericht über die Ursachen für die LLRICE-Vorfälle hat die USDA eine spezifische Verursachungsart nicht identifiziert und hat entschieden, dass sie keine rechtlichen Maßnahmen gegen Bayer CropScience oder andere Personen ergreifen werde. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die bereits jetzt oder etwa künftig noch erhobenen Ansprüche zu haben, und wird sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr setzen. Bayer hat für die Verteidigungskosten eine bilanzielle Vorsorge in Höhe von 26 MIO € getroffen.
Schiedsverfahren Propylenoxid: Wie im Bayer-Geschäftsbericht berichtet, hat ein Schiedsgericht im Mai 2006 der Lyondell Chemical Co. die gegen Bayer geltend gemachten Ansprüche zuerkannt. Gegenstand des Schiedsverfahrens waren Ansprüche aufgrund unterschiedlicher Vertragsauslegung im Zusammenhang mit einem Joint Venture zur Herstellung von Propylenoxid. Bayer hatte die Aufhebung des Schiedsspruchs beantragt. Lyondell wollte demgegenüber eine Bestätigung der Entscheidung erwirken und beanspruchte Zinsen für die Zeit bis zum Schiedsspruch. Der Texas District Court wies am 20. März 2007 den Antrag von Bayer zurück, bestätigte teilweise die Entscheidung des Schiedsgerichts und verfügte zusätzliche Beweiserhebungen hinsichtlich eines Themas, bei dem die Entscheidung des Schiedsgerichts nicht bestätigt wurde. Bayer hat für den gesamten Vorgang eine entsprechende bilanzielle Vorsorge getroffen. Daneben hat Bayer im Januar 2007 eine weitere Klage gegen Lyondell vor einem US-Gericht erhoben, mit der die Anpassung eines Vertrags und die Rückzahlung bestimmter Beträge verfolgt wird, die angeblich von Bayer geschuldet werden.
Verfahren wegen oralem Kontrazeptiva
Yasmin®: Im Bayer-Geschäftsbericht 2006 berichteten wir, dass Bayer Schering Pharma im April 2005 vor einem US-Bundesgericht eine Patentverletzungsklage gegen Barr Pharmaceuticals Inc. und Barr Laboratories Inc. eingereicht hat. Darin wird Barr wegen seiner in einem ANDA-Zulassungsverfahren angestrebten generischen US-Version des oralen Verhütungsmittels Yasmin® von Bayer Schering Pharma Patentverletzung vorgeworfen. Im Juni 2005 reichte Barr eine Gegenklage ein, in der die Ungültigerklärung des Patents von Bayer Schering Pharma beantragt wurde. Barr hat bereits zugegeben, dass die Vermarktung einer generischen Version von Yasmin® das Patent von Bayer verletzen würde, und daher geht es in dem Verfahren nur noch um die Wirksamkeit des Patents. Der Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung ist auf den 15. November 2007 festgesetzt worden.
Yaz®: Im Bayer-Geschäftsbericht 2006 berichteten wir, dass Barr Laboratories Inc. bereits im Januar 2007 ein ANDA-Zulassungsverfahren hinsichtlich einer generischen US-Version des oralen Verhütungsmittels YAZ® eingereicht hat. Im Oktober 2007 erhielt Bayer Schering Pharma die Mitteilung, dass Watson Laboratories Inc. ebenfalls ein ANDA-Zulassungsverfahren hinsichtlich einer generischen US-Version des oralen Verhütungsmittels YAZ® von Bayer Schering Pharma eingeleitet hat. Beide Zulassungsanträge behaupten Ungültigkeit und/oder Nichtverletzung der Bayer-Schering-Pharma-Patente. Bayer hat eine Patentverletzungsklage gegen Watson eingereicht, die unter anderem die Verletzung des ’531-Patents von Bayer geltend macht. Das ’531-Patent ist ebenfalls Streitgegenstand in der im vorhergehenden Absatz erwähnten Patentverletzungsklage gegen Barr, die das orale Verhütungsmittel Yasmin® betrifft.
Die besondere Bedeutung der oralen Kontrazeptiva Yasmin® und YAZ® für das Geschäft ist offenkundig. Bayer ist fest entschlossen, die führende Position auf diesem Gebiet weiter auszubauen, und wird seine Rechte in diesen Verfahren weiterhin entschieden verteidigen.
Aus heutiger Sicht sind keine Risiken erkennbar, die alleine oder auch in Kombination den Fortbestand des Bayer-Konzerns gefährden könnten.
Die besondere Bedeutung der oralen Kontrazeptiva Yasmin® und YAZ® für das Geschäft ist offenkundig. Bayer ist fest entschlossen, die führende Position auf diesem Gebiet weiter auszubauen, und wird seine Rechte in diesen Verfahren weiterhin entschieden verteidigen.
Aus heutiger Sicht sind keine Risiken erkennbar, die alleine oder auch in Kombination den Fortbestand des Bayer-Konzerns gefährden könnten.



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